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Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie ein Einwendungsschreiben gegen die geplante B8 – Umgehung.
Wenn Sie mit den Einwendungen einverstanden sind, senden Sie das Schreiben bitte bis 01.05.06 mit Ihrer Anschrift versehen und unterschrieben an das Regierungspräsidium in Gießen.
Einwendungen können von jedem erhoben werden!
Sollten Sie auch persönlich betroffen sein, ergänzen sie zusätzlich noch Flur und Flurstück des betroffenen Grundstückes. Weitere Einwendungen können noch ergänzend aufgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Herbert Weyl